Ihre Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit von Kontoinhabern zu erheben. Bei im Ausland steuerlich Ansässigen geht eine Datenmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Überblick
Automatischer Steuer-Informationsaustausch
Deutschland und viele weitere Länder haben sich in internationalen Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten zur Vermeidung von Steuerhinterziehung verpflichtet.
Bei der Eröffnung neuer Konten müssen Kunden hierzu eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben.
Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die Sie bei der Kontoeröffnung oder im Laufe der Geschäftsbeziehung angegeben haben.
Sie werden um weitere Angaben im Rahmen einer Selbstauskunft gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig feststellen kann.
Grundlage hierfür sind das „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz“ und die „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“.
Für natürliche Personen
Der Steuer-Informationsaustausch gilt für alle natürlichen Personen.
Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikationsnummer angeben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).